Wunschzettel sind doch noch nicht in ihrer Form von der EU vorgeschrieben, oder?

Heute, am Ostersonntag 2012 (08.04.2012) habe ich geschrieben:

Ich habe eine gute Idee, eine oft so genannte Vision: Alle „seltsamen“ Menschen sagen einmal offen was sie denken und fühlen (natürlich ohne den Anspruch, dass die geäüßerten Wünsche umgehend Wirklichkeit werden).
Also: Bitte jetzt mal nicht in Selbstzweifel verfallen weil gerade ein Haar oder ein Zahn ausgefallen ist und einfach mal einen Wunsch äußern. Auch wenn er vielleicht seltsam erscheinen mag.
Man, es muß doch möglich sein, dass man seine Wünsche bekannt macht. Oder warten wir auch noch ab, bis uns die EU vorschreibt, wie wir unsere Wunschzettel zu schreiben haben?

Darauf hat meine Facebook-Freundin Bettina Julia Viereck geantwortet:

LOL ;-) aber selbstverständlich, der Wunschzettel könnte ja sonst aus dem falschen Papier sein, ein falsches Format haben, die Wünsche könnten in der falschen Schrift geschrieben sein, der Stift könnte vom falschen Hersteller sein und womöglich auch noch die falsche Farbe und Strichstärke haben – habe ich noch etwas Wichtiges Vergessen? Achja, Erstellungs-, Prüf- und Freigabedatum und selbstverständlich der aktuelle Revisionsstand sollten auch nicht fehlen und natürlich auch die Referenzierung der relevanten Rechtsquellen. Ein Haftungsausschluß wäre vielleicht auch noch ganz gut … – also dieses Risiko kann man ja wirklich nicht eingehen ;-)

Ich frage mich jetzt: Wo liegt eigenlich unser Problem? Haben Sie dazu eine Idee oder einen Vorschlag? Schreiben Sie bitte entweder einen Kommentar zu diesem Blogbeitrag hier oder auf http://www.facebook.com/andreas.stein2/posts/425192870828180.

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