»Die Euro- und Staatsschuldenkrise droht zu einer Krise der Demokratie zu werden. Einige wenige Regierungschefs geben im Zuge der Eurorettungspolitik die Richtung vor. Parlamente werden zunehmend entmachtet, immer mehr Kompetenzen und Entscheidungen auf die höhere Ebene verlagert. Die Bürger bleiben dabei völlig außen vor. Wenn Eurorettungsschirm (ESM) und Fiskalvertrag wie geplant bis Mitte Juni von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden, bedeutet das tiefe Einschnitte in Haushalt und Souveränität der Bundesrepublik. Wir fordern, solange die Bevölkerung nicht in bundesweiten Volksentscheiden „Ja“ zu ESM- und Fiskalvertrag gesagt hat, dass die Verträge nicht ratifiziert werden. «
Deshalb: Jetzt Verfassungsbeschwerde ausdrucken & per Post senden an Mehr Demokratie e.V., Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin! Alle Infos dazu finden Sie auf www.verfassungsbeschwerde.eu oder www.mehr-demokratie.de
Toller Artikel. Schadet wohl nicht, sich mit der Thematik detailierter auseinander zusetzen. Ich werde bestimmt die nächsten Artikel verfolgen.
Hier befasse ich mich mit dem Verein „Weniger Demokratie“: http://viertuerme.blogspot.de/2012/06/warnung-vor-mehr-demokratie-teil-2.html
Diesen Text haben zahlreiche Funktionäre der ÖDP und von Mehr Demokratie erhalten sowie alle mir vorliegenden Presseadressen.
Hier eine Veranstaltung von Mehr Demokratie. Da lese ich erstmals, dass die einen Konvent fordern. Aber beteiligt werden sollen nur die Parlamente. Haben die nicht auch bisher den ESM durchgewinkt? Ist es nicht besser, sofort gegen die Inhalte zu klagen um das grundgesetzfeindliche Thema vom Tisch zu bekommen?
http://www.saarkurier-online.de/?p=71955#more-71955
Vielleicht kann ja jemand hingehen oder gut informierte Bekannte darauf hinweisen.
Habe den Klagetext von Mehr Demokratie gefunden: http://www.verfassungsbeschwerde.eu/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/pdfarchiv/2012-06-29_Verfassungsbeschwerde.pdf&t=1341261280&hash=4649e47deeb5ec86ada5c00b45101d60
Auf Seite 112 diese interessanten Aussagen:
„Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV
und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber
die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende
Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den
Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche
Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden
Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir
constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber
zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige
Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr
würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende
Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen
ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion
ermächtigen.
Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden
Körperschaften auszusprechen.“
Artikel 146:
„Das Grundgesetz….. verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird.“
Da steht nichts von einer Teilaufhebung, sondern nur von einer Ersetzung!