Zu den Chancen einer Bürgerklage gegen die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Von Andreas Stein, Kassel

Am 01. August forderte der Rechtsanwalt und Diplom-Ökonom Prof. Dr. Hans-Walter Forkel in einem Artikel auf WELT-ONLINE: »Verklagt die EZB! Rechtsstaat kann Europa retten«.
Mit Bezug auf diesen Vorschlag habe ich in Zusammenarbeit mit Herrn Horst Schwabe am Abend des gleichen Tages auf Facebook die Gruppe »EZB-Verfassungsbeschwerde« gegründet, deren Gruppenzweck wir so formulierten:

Diese Gruppe (http://www.facebook.com/groups/451598371539852) wurde am 01.08.2012 gegründet und hat den Zweck, die Machbarkeit und die Chancen dieses Vorschlags zu prüfen: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108444768/Verklagt-die-EZB-Rechtsstaat-kann-Europa-retten.html

Zur Verwirklichung des Vorschlag werden folgende Dinge gebraucht:
1.) Geld
2.) Viele ehrenamtliche Helfer
3.) Eine oder mehrere sehr gute Juristen, die die Klage führen

Wer mithelfen möchte die Klage gegen die EZB zu ermöglichen muß mithelfen, diese 3 Dinge zusammen zu bekommen. Infos und Austausch dazu in dieser Gruppe.

Am heutigen 10. August hat sich in der genannten Facebook-Gruppe, die inzwischen 170 Mitglieder zählt, der Verfasser des Artikels vom 01. August gemeldet. Ich habe darauf hin folgenden Hinweis auf meiner Facebook-Pinnwand gepostet:

STATUS zu den Überlegungen einer EZB-Verfassungsbescherde:

In der Gruppe EZB-Verfassungsbeschwerde hat sich der Verfasser des WELT-Artikels „Verklagt die EZB! Rechtsstaat kann Europa retten“ (http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108444768/Verklagt-die-EZB-Rechtsstaat-kann-Europa-retten.html) zu Wort gemeldet. Er schreibt:

»Liebe Mitstreiter, als Verfasser des Beitrages in der Welt „Verklagt die EZB Nur der Rechtsstaat kann Europa retten“ melde ich mich. Ja, an der Klage wird gearbeitet. Ja, wir brauchen viele Mitstreiter und auch einiges an Geld. Ja, wir brauchen eine Organisation. Ja, wir müssen alle seriösen Stimmen zur Kenntnis nehmen. Aber wenn wir nichts tun, haben wir schon verloren. Eine solche Klage ist juristisches Neuland – aber der Ansatz beruht auf Rechtsgrundsätzen, die EuGH und BVerfG in ständiger Rechtsprechung angewandt haben. Ob der Klage Erfolg beschieden sein wird, kann ich nicht sagen, kann wohl niemand sagen. Gegen
die Politik der EZB lässt sich vieles einwenden – aber nur Einiges kann als Verletzung individueller Grundrechte angesehen werden, was dann die Befugnis zur Klage für die Verletzen, für jedermann, eröffnen könnte. Al Capone wurde aus dem Verkehr gezogen – bekanntlich nicht wegen seiner Morde, sondern wegen Steuerhinterziehung. Damit möchte ich ausdrücklich nicht die EZB-Mitglieder auf eine Stufe mit Al Capone stellen, sondern darauf hinweisen, dass es rechtlich auf andere Dinge ankommen kann als vielleicht politisch oder moralisch. Der rechtliche Ansatz bei der EZB-Klage lässt sich auf einen Satz verkürzen: Wie Ottmar Issing sagt, betreibt die EZB seit mindestens 1 Jahr über verschiedenste Elemente Staatsfinanzierung; rechtlich kann das als Besteuerung eingeordnet werden, und alle Sparer, die nur Niedrigzinsen erhalten, werden diesen Gedanken sofort verstehen. Für die Besteuerung gelten jedoch – bisher – allgemein anerkannte Regeln, die zudem die Qualität von Grundrechten haben, und die durch die Art der Besteuerung durch die EZB verletzt werden. Ob die EZB überhaupt zur Auferlegung von Steuern befugt ist, ist eine weitere auch rechtliche Frage.
Was tun? Als Erstes bitte ich den Administrator, ein Forum einzurichten, in das auch längere Texte gestellt werden können. Als Zweites könnten wir in diesem Forum dann ein Frage und Antwort Modul einrichten zu Inhalt und weiterem konkretem Vorgehen. Lassen Sie uns gemeinsam handeln!
Ihr Hans-Walter Forkel«

Ich bitte Interessenten, die diesen Ansatz unterstützen bzw. begleiten wollen, sich in der Facebook-Gruppe zur EZB-Verfassungsbeschwerde anzumelden: http://www.facebook.com/groups/451598371539852/

Inzwischen habe ich mit Prof. Hans-Walter Forkel Kontakt per Email aufgenommen um die Frage zu klären, wie wir konkret vorwärts kommen bzw. welche von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen wir in welcher Reihe umsetzen können. Sowie ich von Neuigkeiten berichten kann, melde ich mich erneut in der Facebook-Gruppe zur EZB-Verfassungsbeschwerde. Alle Unterstützer unseres Anliegens bitte ich weiterhin um Bekanntmachung der Facebookgruppe (wenn möglich einfach die Gruppenbeschreibung in den eigenen Status kopieren und/oder auch diesen Blogartikel hier teilen).

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